Geschäftsordnung HEIMAT UND BÜRGERVEREIN WANHEIM-ANGERHAUSEN E. V. |
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• Die Mitgliederversammlung wählt auf Vorschlag des Vorstandes den Versammlungsleiter/in. | |
• Er eröffnet und führt die Versammlung. | |
• Er stellt die ordnungsgemäße Einladung mit der Tagesordnung fest. | |
• Für einzelne Punkte kann die Versammlungsleitung einem anderen Vorstandsmitglied übertragen werden. | |
• Stimmberechtigt sind nur Vereinsmitglieder. | |
• Die Tagesordnung ist zu verlesen und von der Versammlung genehmigen zu lassen. | |
• Der Versammlungsleiter/in kann jederzeit die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte ändern und die Redezeit beschränken. | |
• Eine wiederholte Behandlung eines bereits abgeschlossenen Punktes der Tagesordnung ist nicht zulässig. | |
• Der Versammlungsleiter/in kann Rednern das Wort entziehen, wenn trotz Verwarnung wiederholt unsachgemäße Ausführungen gemacht werden. | |
• Das Wort soll in der Reihenfolge der Meldungen erteilt werden. | |
• Wortmeldungen zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Reihenfolge behandelt. | |
• Zu Geschäftsordnungsanträgen darf nur je einem Vereinsmitglied das Wort dafür und dagegen erteilt werden. | |
• Vor jeder Abstimmung ist der betreffende Antrag noch einmal vorzutragen. | |
• Abgestimmt wird in offener Abstimmung durch Handaufheben oder auf Antrag in geheimer Abstimmung. Wird geheime Abstimmung beantragt, müssen mindestens 1/3 der wahlberechtigten anwesenden Mitglieder dafür stimmen. Für die geheime Abstimmung ist eine dreiköpfige Kommission zu benennen. | |
• Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. | |
• Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. | |
• Die Wahl der Beisitzer kann in einem Wahlgang erfolgen. | |
• Bei mehreren Kandidaten sind die Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl gewählt. | |
• Nach dem Auszählen der Stimmen hat der Versammlungsleiter das Ergebnis der Abstimmung bekanntzugeben. | |