Geschäftsordnung

  Geschäftsordnung
HEIMAT UND BÜRGERVEREIN WANHEIM-ANGERHAUSEN E. V.
   
  • Die Mitgliederversammlung wählt auf Vorschlag des Vorstandes den Versammlungsleiter/in.
   
  • Er eröffnet und führt die Versammlung.
   
  • Er stellt die ordnungsgemäße Einladung mit der Tagesordnung fest.
   
  • Für einzelne Punkte kann die Versammlungsleitung einem anderen Vorstandsmitglied übertragen werden.
   
  • Stimmberechtigt sind nur Vereinsmitglieder.
   
  • Die Tagesordnung ist zu verlesen und von der Versammlung genehmigen zu lassen.
   
  • Der Versammlungsleiter/in kann jederzeit die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte ändern und die Redezeit beschränken.
   
  • Eine wiederholte Behandlung eines bereits abgeschlossenen Punktes der Tagesordnung ist nicht zulässig.
   
  • Der Versammlungsleiter/in kann Rednern das Wort entziehen, wenn trotz Verwarnung wiederholt unsachgemäße Ausführungen gemacht werden.
   
  • Das Wort soll in der Reihenfolge der Meldungen erteilt werden.
   
  • Wortmeldungen zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Reihenfolge behandelt.
   
  • Zu Geschäftsordnungsanträgen darf nur je einem Vereinsmitglied das Wort dafür und dagegen erteilt werden.
   
  • Vor jeder Abstimmung ist der betreffende Antrag noch einmal vorzutragen.
   
  • Abgestimmt wird in offener Abstimmung durch Handaufheben oder auf Antrag in geheimer Abstimmung. Wird geheime Abstimmung beantragt, müssen mindestens 1/3 der    wahlberechtigten anwesenden Mitglieder dafür stimmen. Für die geheime Abstimmung ist eine dreiköpfige Kommission zu benennen.
   
  • Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
   
  • Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
   
  • Die Wahl der Beisitzer kann in einem Wahlgang erfolgen.
   
  • Bei mehreren Kandidaten sind die Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl gewählt.
   
  • Nach dem Auszählen der Stimmen hat der Versammlungsleiter das Ergebnis der Abstimmung bekanntzugeben.
   
   

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Geschäftsordnung des Heimat- u. Bürgerverein Wanheim-Angerhausen e.V.
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